Nutzungsvereinbarung

zwischen Herrn _____________________,

geb. am

und dem Verein Basis e.V. – Verein der Straffälligen-und Opferhilfe Herten, wird folgende Vereinbarung getroffen:

Der zur Verfügung gestellte Wohnraum an der Hochstr. 69 ist Eigentum des Vereins Basis e.V.- Verein der Straffälligen- und Opferhilfe -. Der Bewohner geht kein Untermietverhältnis gegenüber dem Verein ein.

Das Zimmer Nr. steht für 12 Monate zur Verfügung, wobei sich die Nutzungsgebühr auf monatlich ______ Euro beläuft.

Die oben benannte Nutzungsgebühr beinhaltet sämtliche Nebenkosten, incl. Wasser, Strom, Heizung, Kabelanschluss. Sofern die Nutzungsgebühr nicht wie vereinbart gezahlt wird, oder sich der Bewohner mit unbekanntem Ziel absetzt, verfällt der Nutzungsanspruch.

Bei Einzug wird eine Kaution in Höhe von 250,00 Euro erhoben. Sollte die Kaution nicht in einer Summe gezahlt werden können, erklären wir uns mit einer Ratenzahlung von mindestens 25,00 Euro monatlich einverstanden, die bei Auszug erstattet wird, sofern das Zimmer und die Einrichtungsgegenstände nicht beschädigt sind.

Der Bewohner erhält eine Schlüsselkarte, mit der er Zugang zu den Gemeinschaftsräumen, zur Haustür und seinem Zimmer hat. Die Schlüsselkarte darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust erheben wir eine Gebühr für Ersatzbeschaffung in Höhe von 25,00 Euro.

Die Kündigungsfrist für den Bewohner beträgt 14 Tage zum Monatsende. Bei Auszug ist das Zimmer in sauberem Zustand zu übergeben, anderenfalls werden Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

Jeder Bewohner hält sein Zimmer sauber und in Ordnung. Das zum Zimmer gehörende Inventar ist pfleglich zu behandeln. Eine Inventarliste ist zu unterschreiben, sollte etwas abhandenkommen, zerstört oder im starken Maße beschmutzt werden, so muss der Schaden ersetzt werden. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt werden. Eigene Möbelstücke können nur nach Absprache mitgebracht werden. Die Mitarbeiter/Innen der Kaue haben in begründeten Fällen Zutritt zu allen Wohnräumen.

Die Haltung von Haustieren ist grundsätzlich nicht erlaubt. Bewohner können werktags in der Zeit von 11.00 - 22.30 Uhr Besucher empfangen. Die Ausweitung der Besuchszeit ist nur nach Absprache möglich. Übernachtungen von Gästen sind nur am Wochenende nach Absprache möglich.

Musik und Fernsehgeräte dürfen nur in Zimmerlautstärke gehört werden. Die Nachtruhe von 22.30 - 7.00 Uhr ist einzuhalten. Für die Anmeldung der Geräte bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist jeder Bewohner selbst verantwortlich.

Die Gemeinschaftsräume werden von den Bewohnern sauber und in Ordnung gehalten. Die Reinigungsdienste werden von den Mitarbeiter/Innen eingeteilt.

Die Einrichtungsgegenstände der Gemeinschaftsräume sind pfleglich zu behandeln. Kann bei einer Sachbeschädigung, grober Verschmutzung oder Diebstahl von gemeinschaftlichem Inventar der Verursacher nicht ermittelt werden, so kommen alle Bewohner für den Schaden auf.

Kommt es unter Alkoholeinfluss zur Missachtung der im Nutzungsvertrag/ Päd. Vertrag getroffenen Vereinbarungen, kann ein allgemeines oder ein individuelles Alkoholverbot ausgesprochen werden.

Bei Missachtung der Nutzungsvereinbarung kann die fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

Der Bewohner erkennt mit seiner Unterschrift die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung verbindlich an.