Hausordnung
Um das Zusammenleben in der Wohngemeinschaft möglichst konfliktfrei zu gestalten, ist es unumgänglich, dass die Regeln der Hausordnung eingehalten werden. Die Zimmer und Gemeinschaftsräume sind pfleglich zu behandeln. Für das eigene Zimmer ist jeder selbst verantwortlich. Für die Gemeinschaftsräume sind alle Bewohner zuständig. Die Reinigungsdienste werden von den Mitarbeitern festgelegt. Die Reinigungsdienste sind verpflichtend und keinesfalls eine freiwillige Leistung.
Folgende Reinigungsdienste müssen von den Bewohnern durchgeführt werden:
BAD: tägliche Reinigung, wischen, Toiletten, Waschbecken, Dusche reinigen, Mülleimer leeren
KÜCHE: täglich wischen, Spüle, Herd, Arbeitsplatten reinigen, einmal wöchentlich Altpapier und Glas entsorgen
FLUR: dienstags und donnerstags wischen, an den anderen Tagen fegen, Aschenbecher entleeren, Eingangsbereich fegen, Fensterbänke abwischen, Blumen gießen. Der Hofbereich ist in wöchentlichem Wechsel zu säubern
GEMEINSCHAFTSRAUM: dienstags, wischen und Staub putzen. In geraden Wochen dienstags die graue Tonne und mittwochs die gelbe Tonne am Abend an die Straße stellen, nach der Entleerung wieder zurückholen.
Teilen sich mehrere Bewohner einen Dienst, wechselt dieser jeweils mittwochs. Am letzten Dienstag eines Monats ist von allen Bewohnern die Grundreinigung durchzuführen. Dazu gehören auch alle Fenster und Fliesen. Die Durchführung der Dienste wird von den Mitarbeitern kontrolliert.
Jeder Bewohner ist verpflichtet, sein Geschirr nach Gebrauch zu spülen, wieder wegzuräumen und Spüle, Herd und Arbeitsplatte wieder zu säubern. Dusche, Waschbecken und Toiletten müssen von jedem Bewohner nach Benutzung gesäubert werden.
Persönlicher Hausmüll muss in den jeweiligen Abfallbehältern entsorgt werden. Weiterer Müll (Papier, Flaschen, Dosen) wird in den bereitgestellten Behältern gesammelt und einmal wöchentlich entsorgt.
Für die Benutzung von Waschmaschine / Trockner wird keine monatliche Benutzungsgebühr erhoben. Reparaturkosten wegen nicht gereinigter Flusensiebe werden auf die Benutzer umgelegt.
Einrichtungsgegenstände und Schließzylinder dürfen nicht entfernt oder ausgewechselt werden, Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Bewohner können werktags in der Zeit von 11.00 - 22.30 Uhr Besucher empfangen. Die Ausweitung der Besuchszeiten ist nur in Absprache mit den Mitarbeitern möglich. Übernachtungen von Gästen sind nur am Wochenende und in Absprache möglich. Sollten wochentags Besucher ohne Rücksprache mit den Mitarbeitern übernachten, wird eine Abmahnung ausgesprochen und eine zusätzliche Benutzungsgebühr in Höhe des Tagessatzes sowie ein Verwarnungsgeld erhoben.
Jugendlichen unter 18 Jahren (außer Angehörigen) ist der Besuch in der WG nicht gestattet. Die Mitarbeiter sind berechtigt, die Personalien der Besucher festzustellen.
Die Entsorgung der elektrischen Geräte wie Fernseher, Radio, Video etc. übernimmt jeder Bewohner selbst, ansonsten werden die Kosten in Rechnung gestellt. Beim Auszug müssen alle persönlichen Gegenstände mitgenommen werden. Haftung für verbleibende Gegenstände wird in keinem Fall übernommen.
Die Haustür, Gruppenraumtür, Küchentüren, sowie die Badezimmertüren sind stets geschlossen zu halten. In Ausnahmefällen (Straftaten, längere Abwesenheit, Reparaturen) behalten sich die Mitarbeiter vor, die Zimmer auch ohne vorherige Anmeldung zu betreten.
Wiederholte und grobe Verstöße gegen die Hausordnung, sowie gegen Vereinbarungen des Nutzungsvertrages / Pädagogischen Vertrages können die fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Der Bewohner erkennt mit seiner Unterschrift die Bedingungen der Hausordnung verbindlich an.