Betreuungsvertrag
Die Kaue ist eine pädagogische Wohngemeinschaft für straffällig gewordene Männer.
Sie gibt diesen neben der Möglichkeit des Wohnens die Möglichkeit einer Neuordnung ihrer persönlichen Lebensverhältnisse. Vorrangiges Ziel ist es, straffrei zu leben. Mit jedem Bewohner werden individuelle Lebensziele erarbeitet. Deren Umsetzung sollte nach Ablauf von 12 Monaten erreicht sein. In Ausnahmefällen kann ein Bewohner länger in der WG wohnen bleiben, wenn die angestrebten Ziele noch nicht erreicht sind.
Hilfen und Beratung erfahren die Bewohner im Rahmen der Gruppen- und Einzelfallarbeit, deren Form, Häufigkeit und Umfang von den Mitarbeitern/innen in Absprache mit den Bewohnern vereinbart werden.
Voraussetzung für eine sinnvolle Arbeit ist Offenheit und Ehrlichkeit und die Bereitschaft zum Erlernen veränderter Verhaltensmuster. Das bisherige Leben sollte überprüft werden und angemessen für die Zukunft neu gestaltet werden.
Durch das Leben in der Wohngemeinschaft kann deutlich werden, dass weitere oder veränderte Lernschritte gegangen werden müssen.
Die WG ist keine therapeutische Einrichtung. Sollte sich bei einem Bewohner herausstellen, dass er einer gezielten Behandlung bedarf, wie z.B. einer stationären Drogentherapie, kann er nicht länger in der WG bleiben.
Der Bewohner verpflichtet sich zu einer aktiven Teilnahme am Gruppenleben und zu einer Lebensführung, die durch Rücksichtnahme gegenüber dem Einzelnen und der gesamten Gruppe gekennzeichnet ist. Nachhaltige Störungen und fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit können Konsequenzen bis hin zur Aufhebung der Wohnmöglichkeit nach sich ziehen.
Bei Verdacht von Drogenkonsum verpflichtet sich der Bewohner, eine Urinprobe durchführen zu lassen. Eine Verweigerung sowie ein positiver Befund können zur fristlosen Kündigung führen.
Innerhalb der WG besteht ein Verbot von Waffen, Drogen und Glücksspielen um Geld.
Strafbare Handlungen, auch Versuche, jede Form von Gewalt, auch Androhungen, werden nicht geduldet.
Beim Aufnahmegespräch wurde gemeinsam mit dem Bewohner folgender Hilfebedarf ermittelt:
- Selbsteinschätzung
- Arbeit
- Wohnen
- Gesundheit
- Finanzen
Folgende Vereinbarungen und Betreuungsziele werden festgelegt:
- Probezeit bis
- bei Auffälligkeit wird ein individuelles Alkoholverbot ausgesprochen.
- Geldmitverwaltung bei Bedarf,
- Verpflichtung zur Teilnahme an Einzel- und Gruppengesprächen,
- Teilnahme an Gruppenaktionen,
- intensive Arbeitsuche
- Stabilisierung der Persönlichkeit
- Verselbständigung
- Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
- Wiedereingliederung in die Gesellschaft
Der Bewohner erkennt mit seiner Unterschrift die Bedingungen des pädagogischen Vertrages verbindlich an.